Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn Sie über Grenzland - IMMOBILIEN eine Immobilie
kaufen oder mieten, so berechnet sich die Vermittlungsprovision wie folgt
Stand 01.01.2007

bei Kaufverträgen 3,57% vom effektiven Kaufpreis ( inkl. MwSt. )

bei Mietverträgen über Häuser und Wohnungen 2-fache Nettomonatsmiete

bei Miet- und Pachtverträgen über gewerbliche Objekte 2,5-fache Nettomiete

jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab 1.1.2007 19%

1. Die in unserem Angebot gemachten Angaben entsprechen den uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird von uns nicht übernommen.

2. Ist das nachgewiesene Objekt bereits vorher bekannt gewesen, so hat der Empfänger innerhalb 3 Tagen nach Erhalt des Angebotes schriftlich, unter Nachweis der anbietenden Stelle, uns dieses mitzuteilen. Geschieht das nicht, gilt unser Angebot als ursächlich im Falle eines Vertragsabschlusses.

3. Unsere Angebote sind freibleibend, vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine unerlaubte Weitergabe an Dritte verpflichtet zum Schadenersatz.

4. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages wird die Provision an den Makler fällig und zahlbar.

5. Kommt anstelle des vom Makler eingeleiteten Geschäftes ein Ersatz- oder Zusatzgeschäft zustande, so ist die dafür vorgesehene Provision zu entrichten; das gilt z. B. auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

6. Die Anforderungen unserer Angebote und Annahme unserer Maklerdienste bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen.

7. Sofern es die gesetzliche Möglichkeit zulässt, wird unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart.

8. Die Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen nicht.

Geltungsbereich

Alle Leistungen von Grenzland Immobilien in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Grenzland Immobilien; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.


Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, vereinbart.



Datenschutz